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Der Zahlungsplan.  Dieser geht normalerweise einher mit dem Bauzeitplan. Dieser Zahlungsplan sollte Bestandteil des Bauvertrages sein, welcher immer von einem erfahrenen Juristen auf das jeweilige Bauvorhaben abgestimmt werden sollte. Hier ein üblicher Zahlungsplan. Aber es geht auch ohne Anzahlung, es gibt genügend Firmen, welche entsprechend solvent sind und eine Teilleistung vorfinanzieren können. 1.1.1. 10 % Anzahlung bei Auftragserteilung 1.1.2. 10% nach Decke über KG 1.1.3. 10 % nach Decke über EG 1.1.4. 10% nach Fertigstellung Dachstuhl 1.1.5. 10 % nach Dachdicht (inkl. Spenglerarbeiten,…) 1.1.6. 10 % nach Einbau sämtlicher Fenster, Terrassen- und Haustüren 1.1.7. 15% nach Innenputzarbeiten 1.1.8. 5% nach Trockenbauarbeiten (Dachschrägenverkleidung) 1.1.9. 5% nach Estricharbeiten 1.1.10. 10% nach Fassadenarbeiten 1.1.11. 5% nach Abnahme (Schlussrechnung)
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